Schonmaße und Fangverbote
Was kan sich ändern

Aktuelle Vorschriften (seit dem 1. Januar 2018):
Fangquote bei Ausreise aus Norwegen
Bei der Ausreise aus Norwegen darf jeder 18 kg Fisch ausführen,
der unter Leitung eines registrierten Fischereibetriebs geangelt wurde.
Sie dürfen maximal zweimal im Jahr Fisch exportieren.

Der touristische Fischereibetrieb muss bei der norwegischen Direktion für Fischerei registriert sein.
Die Quote gilt pro Person, sowohl für norwegische als auch für ausländische Personen, die aus Norwegen ausreisen. " Jede Person muss bei Ausreise den eigenen Fisch ausführen.
" Es ist nicht gestattet, den Fisch anderer Personen auszuführen, die nicht mit Ihnen zusammen reisen.
" Fischtrophäen sind Teil der Quote.
" Die Quote darf zweimal pro Jahr ausgeführt werden.
" Zur Quote gehören Fisch und zubereitete Produkte wie Fischfilet u.dgl.
" Betrifft das gesamte nicht-gewerbliche Sportfischen/Freizeitangeln in Norwegen


Erfassungpflicht der gefangenen Fische, dazu gehören Dorsch, Heilbutt, Rotbarsch, Steinbeißer (Seewolf) und Seelachs



Anforderungen an die Dokumentation bei Ausfuhr von Fisch

Wie oben erwähnt, muss jeder touristische Angler bei Ausfuhr seines Fisches aus dem Land dokumentieren können,
dass das Angeln unter Leitung eines registrierten touristischen Fischereibetriebs erfolgt ist. Die norwegische Zollbehörde akzeptiert Rechnungen oder einen entsprechenden Nachweis, der den Aufenthalt dokumentiert
und namentlich auf eine Person aus der Reisegruppe bzw. jede einzelne Person ausgestellt ist.
Außerdem muss dieser Nachweis folgende Angaben enthalten:
1. Name, Adresse und Betriebskennziffer des registrierten touristischen Betriebs
2. Name des- oder derjenigen, der/die unter Leitung des Betriebs geangelt hat/haben
3. Zeitraum des Aufenthalts
4. Anzahl der Personen, für die der Aufenthalt gilt





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